Die Alpine Unfallstatistik in Österreich verzeichnet laut Winterbericht 2019/20, in österreichischen Skigebieten einen leichten Rückgang bei den Verletzten und fast eine Verdoppelung der Unfällen mit tödlichem Ausgang.

Laut alpiner Unfallstatistik ereigneten sich vom 01.11.2019 bis 01.03.2020 in Österreich 3.775 Unfälle. Das sind rund rund 290 weniger als im Vorjahr waren. Die Zahl der Verletzten auf gesicherten Pisten und Skirouten liegt bei 2.975. 28 Menschen starben in österreichischen Skigebieten, was leider knapp einer Verdoppelung zum Vorjahr mit 15 Toten bedeutet.

Deutsche auf Platz 1 der Verunglückten – Alpine Unfallstatistik Österreich

Mit 38 Prozent der Verunglückten, belegt Deutschland den ersten Platz. Die Plätze zwei und drei gehen an Österreich und die Niederlande mit 22 Prozent und 8 Prozent. Die restlichen Unfälle verteilen sich auf Großbritannien, die Schweiz sowie weitere Länder.

Tödliche Lawinenunfälle – Alpine Unfallstatistik Österreich

Vom 01.11.2019 bis 01.03.2020 starben 6 Menschen bei Lawinenabgängen. Fünf der Verunglückten starben in Tirol und eine Person in Vorarlberg. Im Winter 2018/19 starben im gleichen Zeitraum 18 Menschen in Lawinen. Der starke Rückgang lässt sich sicherlich auch auf den milden Winter mit geringen Schneemengen zurückführen.

Unfälle unter Alkoholeinfluss

Mit gerade einmal 2 Prozent, liegen die Unfälle unter Alkoholeinfluss niedrig. Der langjährige Mittelwert für Unfälle unter Alkoholisierung liegt mit 1 Prozent unerwartet tief.

Fahrerflucht

Bei knapp einem Fünftel aller Zusammenstöße kam es zu einer Fahrerflucht. Ein trauriger Fakt! Wer in einem solchen Fall dem Verletzten keine Erste Hilfe leistet, handelt unmoralisch und begeht eine Straftat: Je nach Vorfall drohen ein bis zwei Jahr Haft.

In einem solchen Fall empfiehlt euch die Polizei, zunächst Erste Hilfe zu leisten bevor ihr den Notruf wählt (Notrufnummer 112). Danach solltet ihr so schnell wie möglich zur nächsten Liftstation fahren und eine Beschreibung des Flüchtigen abgeben.

Zeugen können auch den Fahrerflüchtigen festhalten. Laut § 80 der Strafprozessordnung, ist jeder dazu berechtigt, auf verhältnismäßige Weise die flüchtige Person zu stoppen. Anschließend muss unverzüglichen Anzeige bei der Polizei gegen den Täter erstatten werden.

Weitere Infos findet ihr unter:
www.alpinesicherheit.at