Richtig abgesichert in den Winterurlaub

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Tipp 3: Reisedaten

Egal ob bei Neu-Abschlüssen oder bereits bestehendem Versicherungsschutz – es ist in jedem Fall ratsam, die entsprechenden Leistungen (noch einmal) zu überprüfen. Wer ist mitversichert, wie lange darf die Einzelreise maximal dauern, welche Länder sind eingeschlossen, gibt es eine Selbstbeteiligung, wird auch ein medizinisch sinnvoller oder nur ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport übernommen? Diese Fragen vorab zu klären ist wichtig, denn es reicht schon ein kleiner Zwischenfall beim Tagesausflug in den Bergen und der Schaden beziehungsweise die Kosten können in die Höhe schnellen. Wer sich nicht vor jedem Urlaub oder Kurztrip neu mit der Thematik beschäftigen will, schließt am besten eine Jahres-Reiseversicherung direkt bei einem privaten Anbieter ab.

ERV-Jahresschutz

Der ERV-Jahresschutz für eine Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung deckt alle Unternehmungen und Reisen ab – auch im Inland, wenn diese mehr als 50 Kilometer vom Wohnort entfernt sind. Die ERV übernimmt dann etwa die Such-, Rettungs- und Bergungskosten in Höhe von bis zu 10.000,- Euro sowie sämtliche Arzt- und Behandlungskosten. Auch der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport ist damit abgesichert.

Quelle: Europäische Reiseversicherung