Richtig abgesichert in den Winterurlaub

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Tipp 2: Behandlung & Rücktransport

Behandlungskosten und Rücktransport bedenken! Am Beispiel von Florian A, der sich bei einem Sprung den Ellbogen ausgekugelt und die Bänder gerissen hatte, zeigt sich wie wichtig dieser Punkt ist. Dank der schnellen Reaktion seiner Freunde wurde Florian innerhalb kürzester Zeit ins Krankenhaus gebracht. Dort mussten die Ärzte sofort operieren, um die volle Funktionsfähigkeit seines Arms erhalten zu können. Nach einigen Tagen im Krankenhaus konnte er mit seinem Gipsarm nach Hause reisen. Für die Rettungsaktion, die Operation und den Krankenhausaufenthalt fielen Gesamtkosten von 8.149,- Euro an. Doch Florian hatte Glück im Unglück: Er hatte bei seinem letzten Badeurlaub ein Jahrespaket für eine private Reisekranken-Versicherung abgeschlossen und musste daher die entstandenen Kosten nicht aus eigener Tasche bezahlen.

Ein Bruch muss schnell und richtig behandelt werden. Doch wer bezahlt's?
Ein Bruch muss schnell und richtig behandelt werden. Doch wer bezahlt’s?

Anders wäre es gelaufen, wenn er nur eine gesetzliche Versicherung gehabt hätte. Zwar gibt es nach wie vor die EHIC – also die europäische Krankenversicherungskarte. Doch diese greift nur in EU-Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Und selbst hier werden die anfallenden Kosten nur bis zu einer bestimmten Höhe und für Behandlungen von festgelegten Vertragsärzten übernommen.

„So können selbst in Ländern wie Österreich oder Italien für Reisende hohe Kosten entstehen. Patienten aus dem Ausland werden hier häufig als Privatpatienten behandelt. Die überhöhten Aufwendungen übersteigen oftmals die Kostengrenzen der Kassen und die Betroffenen müssen diese dann selbst tragen“, weiß die ERV-Reiseexpertin. Krankenrücktransporte werde von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen. Daher empfehlen Verbraucherschützer für jede Reise eine private Reisekranken-Versicherung abzuschließen.

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