Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich
Nachfolgende Bedingungen sind bei allen Leistungen der Prime Sports GmbH für die Online Plattform www.prime-snowboarding.de, im folgenden kurz PSNOWBOARDING, die an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen erbracht werden, gültig, soweit nicht in Einzelverträgen schriftlich etwas anderes vereinbart ist oder PSNOWBOARDING abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich von PSNOWBOARDING widersprochen wurde.

2. Vertragsschluss
a) Angebote von PSNOWBOARDING sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung von PSNOWBOARDING zustande. Der genaue Leistungsumfang wird von den Parteien schriftlich in einem gesonderten Vertragsdokument fixiert.
b) Zeitaufwandschätzungen von PSNOWBOARDING sind unverbindlich.

3. Vertragsgegenstand
a) PSNOWBOARDING wird für Kunden grundsätzlich als Dienstleister tätig. Soll zwischen den Parteien ein Kauf- oder Werkvertrag vereinbart werden, so ist der Vertrag ausdrücklich als Kauf- oder Werkvertrag zu kennzeichnen. Die Anforderungen an das Werk sind in letzterem Fall von dem Kunden in einem Pflichtenheft genau festzulegen.
b) Wenn PSNOWBOARDING Aufgaben der Projektleitung übernimmt, ist damit eine dienstliche Unterstellung von Mitarbeitern des Kunden nicht verbunden.
c) Sofern die Lieferung von Software geschuldet ist, wird diese in ausführbarer Form geliefert; der Quellcode verbleibt bei PSNOWBOARDING.
d) Der Kunde ist berechtigt, den Leistungsgegenstand für den vertraglich vereinbarten Zweck beliebig zu nutzen; alle anderen Rechte verbleiben bei PSNOWBOARDING. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn PSNOWBOARDING redaktionelle und andere Inhalte liefert. Eigentum und Urheberrechte an Inhalten, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen liegen allein bei PSNOWBOARDING.

4. Lieferungen, Lieferfristen, Abnahme
a) Liefertermin und Fristen gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn sie von PSNOWBOARDING schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Bei nachträglichen Vertragsänderungen müssen Liefertermine und Fristen neu vereinbart werden. Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Kunde sämtliche Mitwirkungspflichten erfüllt und erforderliche Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellt.
b) PSNOWBOARDING ist zur teilweisen Lieferung und Leistung berechtigt, es sei denn, diese sind für den Kunden nicht von Interesse.
c) Bei Werkverträgen findet eine schriftlich zu erklärende Abnahme durch den Kunden statt. Der Kunde hat eine Prüffrist von einer Woche, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Das Werk gilt mit Ablauf der Prüffrist als abgenommen, es sei denn, es wurden vom Kunden während der Prüfzeit nicht unerhebliche Mängel gemeldet.
d) Software darf der Kunde vor Abnahme nicht in den Echteinsatz nehmen.

5. Preise, Verzug
a) Die Preise werden, soweit sie nicht individuell gesondert vereinbart werden, nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen PSNOWBOARDING-Preisliste, die Bestandteil des Vertrages wird, berechnet. Preise verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer.
b) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Im Falle des Verzugs schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 12 % Zinsen p.a. sowie Ersatz des Verzugsschadens.
c) Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Zu einem früheren Zeitpunkt gerät der Kunde durch eine nach Fälligkeit zugehende Mahnung in Verzug. Abweichend hiervon gerät der Kunde auch dann in Verzug, wenn vereinbart ist, dass die Geldforderung zu einem nach dem Kalender bestimmten Zeitpunkt bezahlt werden soll, und der Kunde nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.
d) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden unbeschadet des Rechts, Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern nicht zu. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von PSNOWBOARDING ausdrücklich anerkannt sind.
f) Nicht gelieferte Reichweiten werden durch Medialeistungen abgegolten. Eine Rückerstattung in Geld findet nicht statt.

6. Mitwirkungsleistungen des Kunden
a) Der Kunde wird alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen unentgeltlich erbringen, insbesondere alle notwendigen Informationen unaufgefordert rechtzeitig mitteilen. Der Kunde wird PSNOWBOARDING die zur Durchführung der Arbeit erforderlichen Unterlagen, Materialien, Personal, etc. zur Verfügung stellen.
b) Der Kunde gewährleistet, dass er die notwendigen Rechte an sämtlichen von ihm beigebrachten oder zur Verfügung gestellten Materialien, Bildern, Programmen etc. innehat. Der Kunde stellt PSNOWBOARDING von allen Ansprüchen frei, die insoweit gegen PSNOWBOARDING wegen der Verletzung von Gesetzen oder Rechten Dritter geltend gemacht werden. Diese Freistellung umfasst auch den Ersatz der Kosten für die notwendige Rechtsverteidigung von PSNOWBOARDING.
c) Der Kunde wird PSNOWBOARDING einen verantwortlichen Ansprechpartner benennen, der zur Abgabe und Entgegennahme verbindlicher Erklärungen ermächtigt ist. Der Ansprechpartner wird erforderlichenfalls unverzüglich erforderliche Auskünfte erteilen und Entscheidungen treffen bzw. Entscheidungen herbeiführen.
d) Auf Wunsch von PSNOWBOARDING wird der Kunde Zwischenergebnisse prüfen und schriftlich dazu Stellung nehmen.

7. Gewährleistung
a) Wird PSNOWBOARDING im Rahmen eines Werk- oder Werkliefervertrages für den Kunden tätig, richtet sich die Gewährleistung nach den folgenden Regelungen:
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme der Werkleistung. Unerhebliche Mängel lösen keine Gewährleistungsrechte des Kunden aus.
(2) Liegt ein von PSNOWBOARDING zu vertretender Mangel vor, ist der Kunde berechtigt, die Beseitigung des Mangels zu verlangen. § 476a BGB gilt entsprechend. PSNOWBOARDING ist berechtigt, die Mangelbeseitigung zu verweigern, soweit diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Kommt PSNOWBOARDING mit der Mangelbeseitigung in Verzug, so kann der Kunde die Mangelbeseitigung auf Kosten von PSNOWBOARDING durchführen. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl entweder die Rückgängigmachung dieses Vertrages verlangen, die vereinbarte Vergütung mindern oder Schadensersatz im Rahmen des § 8 geltend machen.
b) Wird zwischen den Parteien ein Kaufvertrag vereinbart, so richtet sich die Gewährleistung nach den folgenden Regelungen:
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der verkauften Sache. Unerhebliche Mängel lösen keine Gewährleistungsrechte des Kunden aus.
(2) Liegt ein von PSNOWBOARDING zu vertretender Mangel vor, ist PSNOWBOARDING nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl entweder die Rückgängigmachung dieses Vertrages verlangen, die vereinbarte Vergütung mindern oder Schadensersatz im Rahmen des § 8 geltend machen.
(3) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde es versäumt, aufgetretene Mängel binnen einer Frist von 7 Tagen anzuzeigen. Die Rügefrist beginnt bei offenkundigen Mängeln mit der Ablieferung der Werkleistung, bei verdeckten Mängeln ab dem Zeitpunkt ihres Auftretens.

8. Haftung
a) PSNOWBOARDING haftet außer bei ausdrücklicher Zusicherung von Eigenschaften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
b) Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter und sonstiger Erfüllungsgehilfen von PSNOWBOARDING besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftung ist außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter von PSNOWBOARDING oder sonstiger Erfüllungsgehilfen auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
c) Bei Verlust von Daten haftet PSNOWBOARDING nur auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist.
d) PSNOWBOARDING haftet nicht für die Nichterreichbarkeit von Websites im Internet, die fehlerhafte Übermittlung oder den Verlust von Daten bei Übermittlung von Daten über das Internet oder sonstige Datenverbreitungswege, insbesondere SMS, WAP, etc., sofern hierfür von PSNOWBOARDING nicht zu vertretende Fehler in von Dritten betriebenen Telekommunikationsnetzen, Datenleitungen und/oder von diesen vorgehaltener Hard- und/oder Software ursächlich sind.
e) Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

9. Verantwortlichkeit für fremde Inhalte
Sofern PSNOWBOARDING fremde Inhalte hostet oder sonst bereithält, verpflichtet sich PSNOWBOARDING nicht zur Kontrolle oder Untersuchung dieser Inhalte. PSNOWBOARDING kann aus berechtigtem Grund jederzeit Inhalte löschen oder ändern.

10. Eigentumsvorbehalt
PSNOWBOARDING behält sämtliche Rechte an den Leistungen bzw. Lieferungen bis zum Eingang der vereinbarten Zahlung vor.

11. Verschwiegenheitsverpflichtung
a) Die als vertraulich gekennzeichneten Informationen einschließlich aller darauf bezogener Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde wird seine Mitarbeiter schriftlich zur Wahrung der Geheimhaltungspflicht anhalten.
b) Der Geheimhaltungspflicht unterliegen auch alle sonstigen Informationen über Betriebsinterna von PSNOWBOARDING, zu denen der Kunde im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages Zugang erhält.
c) Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Laufzeit der Vertragsbeziehung hinaus.

12. Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit diesem Vertrag tätigen Mitarbeiter von PSNOWBOARDING aktiv abzuwerben.

13. Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
Die Teilnahme am Gewinnspiel der Prime Sports GmbH/ Prime Snowboarding Magazine nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels ist dem jeweiligen Gewinnspiel zu entnehmen.Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.

Teilnahme

Die Teilnahme an Gewinnspielen kann auf verschiedenste Art und Weise und auf verschiedenen Plattformen.
Um am Gewinnspiel auf der Webseite teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden des angezeigten Teilnahmeformulars notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Email-Adressen oder mehrere social media Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland/ Österreich/ Schweiz und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.

Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte Email und oder über die sozialen Netzwerke über den Gewinn informiert.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.

Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein.

Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich der Webseite https://Prime-Skiing.de angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz findest Du hier: https://prime-snowboarding.de/datenschutzbestimmungen/

Facebook Disclaimer
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Webseite.

Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

14. Sonstiges
a) Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unrechtmäßig, ungültig oder aus irgendeinem Grund undurchführbar sein, gilt diese Bestimmung als trennbarer Teil der Vereinbarung mit dem Kunden und beeinträchtigt nicht die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.
b) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlich zuständig zur Streitentscheidung das Landgericht München I.
c) Es gilt das deutsche materielle Recht mit Ausschluss des UN-Kaufrechts.
d) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis